Was kostet den Odenwaldkreis seine Blockade-Haltung beim Windkraft-Ausbau? GRÜNE im Kreistag stellen Anfrage.

Die GRÜNEN Kreistagsfraktion hat eine Anfrage zu den Ausgaben des Landkreises für Klagen gegen Windenergieanlagen eingereicht. „Genauer möchten wir wissen, auf welche Höhe sich die Kosten in den letzten zehn Jahren summiert haben“, so der GRÜNEN Fraktionsvorsitzende, Dr. Jonas Schönefeld.

Lange hat der Landkreis außerdem dagegen geklagt, dass der gemeinsam von seinen Kommunen im Jahr 2013 erstellte Flächennutzungsplan „Windkraft“ vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht Kassel hat diese Klage 2019 in letzter Instanz abgewiesen. Nur wenig später haben Regionalversammlung und Landesregierung den „Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen“ mit Gebieten für den Windrad-Bau beschlossen, gegen den Kommunen und Kreis seit 2021 ebenfalls klagen. Wann diese Klage vor dem VGH verhandelt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

„Es stimmt, dass wir die Erstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplans `Windkraft` seinerzeit begrüßt haben, weil es damals noch keine Windkraft-Planung von Regionalversammlung bzw.  Landesregierung gegeben hat und dadurch Planbarkeit geschaffen werden sollte“ führt Elisabeth Bühler-Kowarsch, stellv. Fraktionsvorsitzende der Kreistagsgrünen aus. „Allerdings wurden dabei auch Fehler gemacht, was letzten Endes ja auch zum Urteil des VGH Kassel 2019 geführt hat,“ so Bühler-Kowarsch weiter. „Und auch die Klage gegen den Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) wird letztlich für umsonst gewesen sein, zumal sich der Regionalplan Südhessen derzeit in der Neuaufstellung befindet und das Urteil also gar keine Wirkung mehr entfalten wird.“

„Sowieso ist die Erzählung, der Odenwaldkreis würde durch die Gebietsausweisungen für den Windrad-Bau im TPEE übermäßig belastet, im Grunde ein Anachronismus“, findet Dr. Jonas Schönefeld. „Denn, die ländlichen Räume können vom Ausbau der Erneuerbaren deutlich profitieren, etwa über Pachteinnahmen, Gewerbesteuereinnahmen, oder indem die Kommunen an den Gewinnen beteiligt werden. Zentral hierfür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Bundesebene, das diese Möglichkeit der finanziellen Beteiligung, auch auf Bestandsanlagen, ausgeweitet hat. Gleichzeitig wird die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien immer mehr zum Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Statt diese Chancen zu nutzen, wird der Windrad-Ausbau im Odenwaldkreis aber lieber blockiert und haufenweise Geld in Klageverfahren und Gutachten gesteckt,“ bedauert Schönefeld. Er sitzt für die GRÜNEN ebenfalls im Michelstädter Stadtparlament, wo seine Fraktion bereits im vergangenen Jahr eine ähnliche Anfrage zu den Kosten für Anti-Windkraft-Klagen gestellt hat:

Seit 2010 hat die Stadt gegen den Bau von insgesamt 3 Windenergieanlagen prozessiert. Gegen die Windenergieanlage (WEA) 9 im Hainhaus, sowie die Windenergieanlagen 1 und 2 im Felgenwald. Beide Klagen wurden jeweils vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt 2022 und 2023 abgewiesen. Die Summe der Aufwendungen für Sachverständige, Anwalts- und Gerichtskosten beläuft sich auf satte 65.193,61€. Im laufenden Genehmigungsverfahren für eine dritte Anlage im Bereich Felgenwald verweigert die Stadt ihr Einvernehmen und hat auch bereits eigene Gutachten und Stellungnahmen veranlasst und eingereicht. Stolze 55.076,18€ hat Michelstadt im Zeitraum von 2015 bis 2002 für solche Gutachten ausgegeben.

Die Gesamtsumme der Aufwendungen beläuft sich damit auf 120.269,79€. „Geld, das die Stadt in Zeiten knapper Kassen an anderer Stelle sicher gut hätte gebrauchen können“, so Schönefeld. „Andernorts wird es wohl ähnlich aussehen,“ vermutet er. „Wir sind jedenfalls gespannt, was sich die Kreispolitik, die dieser Tage wieder viel über die schlechte Haushaltslage zu berichten wusste, ihre Querschüsse die letzten zehn Jahre hat kosten lassen“, so Schönefeld abschließend.